Weiterhin nur Rudern im Einer erlaubt – kein echter Teamsport im Mannschaftsboot möglich!
Am 22. Mai 2020 hat sich der Landesruderverband mit einem Schreiben an den Senator für Inneres und Sport Andreas Geisel gewandt. Ziel war insbesondere das Rudern in Großbooten wieder zu gestatten, obwohl der Mindestabstand von 1,50m zwischen zwei Ruderplätzen konstruktiv knapp nicht eingehalten werden kann.
Gestern Abend (Mittwoch, 10.06.2020) erreichte uns die folgende ernüchternde Antwort aus der Senatsverwaltung:
„Nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-EindmaßnV) vom 28. Mai 2020 ist weiterhin grundsätzlich nur die Sportausübung gestattet, sofern sie kontaktfrei erfolgt und die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Sportlerinnen und Sportlern sowie zu anderen Personen durchgehend sichergestellt ist.